Sie wollen als Mitglied von den
Vorteilen des VVHC profitieren? Dann werden Sie jetzt Mitglied. Hier haben wir unsere aktuelle
Satzung für Sie zum Download. Dort finden Sie unter § 3 Mitgliedschaft alles, was Sie wissen müssen.
Die Mitglieder zahlen eine von der Mitgliederversammlung festzulegende einmalige Aufnahmegebühr sowie einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die einmalige Aufnahmegebühr und der jährliche Mitgliedsbeitrag differenzieren nach den Gruppen Hersteller, Hersteller inkl. Leistungserbringer, Verbundgruppen, große/mittlere/kleine Leistungserbringer und Fördermitglieder.
Die Mitgliedschaft können Sie uns mit diesem
Beitrittsformular erklären, das Sie hier herunterladen können. Senden Sie es uns unterschrieben als Scan, per Post oder Fax.
Für weitere Fragen steht Ihnen Norbert Bertram, Geschäftsführer des Verbandes, gerne zur Verfügung.